Zuletzt geändert:11.04.2022
Typ:Dienstleistung
Relevanz:69%
Zweitwohnsitzabgabenerklärung Abgabenschuldner ist der Eigentümer der Wohnung, der diese selbst als Zweitwohnsitz verwenden kann oder sie einem Dritten zu diesem Zweck unentgeltlich überlässt. Miteigentümer schulden die Abgabe zur ungeteilten Hand; dies gilt nicht, wenn ...