Können Sie am Wahltag voraussichtlich nicht zu Ihrem Wahllokal kommen? Dann können Sie mit Wahlkarte wählen. Dazu müssen Sie die Wahlkarte rechtzeitig beantragt haben (die Frist für die persönliche Beantragung einer Wahlkarte endete am Freitag, 3. März 2023, um 12 Uhr).
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten! Ohne Wahlkarte können Sie ausschließlich in Ihrem Wahllokal am Wahltag (5. März 2023) oder am Vorwahltag (24. Feber 2023) Ihre Stimme abgeben.
Stimmabgabe
Wahlkarten von Wahlberechtigten der Stadt Villach können am Wahltag bis spätestens 16:00 Uhr in jedem Wahllokal in Villach abgegeben werden, oder müssen über den Postweg bis zum Wahltag bei der Gemeindewahlbehörde Villach eingelangt sein, um für die Landtagswahl 2023 gültig zu sein.
Weitere Informationen
Für Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter
T 04242 / 205-3911 gerne zur Verfügung.
Alle Infos zur Kärntner Landtagswahl 2023 finden Sie
hier.