Für Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis) und die ID Austria (elektronischer Identitätsausweis am Handy, Achtung: Eine Beantragung ist nur für österreichische Staatsbürger möglich!) nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminreservierung oder Sie kommen zu unseren Antragsstellungszeiten ins Passamt.
Persönliche Antragstellung
Montag bis Freitag: 8 bis 11.30 Uhr sowie
Dienstag und Donnerstag: 13 bis 15.30 Uhr
Gebühr Passantrag
Für die Reisepassausstellung fällt eine
Gebühr von 75,90 Euro an, für Kinder
unter 12 Jahren beträgt sie
30 Euro. Die Gebühr ist im Zuge der Antragstellung direkt im Passamt zu entrichten. Die Bezahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte ist möglich.
Wartezeit und Zustellung
Der Reisepass wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Arbeitstagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.
Zugestellt wird der neue Reisepass per Rsb-Brief an die inländische Wohn- oder Wunschadresse (zB Arbeitsplatz) Ihrer Wahl.
Dringende Notfälle
Notpass:
Direktausstellung, Gebühr: 75,90 Euro bzw. 30 Euro für Kinder unter 12 Jahren
(kurze Gültigkeitsdauer - Einreise in die USA und Türkei nicht möglich!)
1-Tages Expresspass:
wird am Nachmittag des nächsten Arbeitstages durch DHL-Service zugestellt, Gebühr: 220 Euro bzw. 165 Euro für Kinder unter 12 Jahren
Expresspass:
Wartezeit 2 bis 3 Arbeitstage, Gebühr: 100 Euro bzw. 45 Euro für Kinder unter 12 Jahren
Auslandsösterreicher
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können ihren Reisepass bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen.
Neben den allgemein benötigten Unterlagen ist ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Form einer aktuellen Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als vier Wochen) vorzulegen. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher haben vor der Antragstellung mit den erforderlichen Originalunterlagen persönlich in das Stadtservice zu kommen, um eine Überprüfung der Staatsbürgerschaft einzuleiten. Nach Vorliegen einer Bestätigung der zuständigen Botschaft über eine aufrechte österreichische Staatsbürgerschaft der Passwerberin/des Passwerbers kann die Passbeantragung erfolgen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
- Der Reisepass muss persönlich im Bürgerservice beantragt werden.
- Werden verlorene bzw. als gestohlen gemeldete Reisedokumente wieder aufgefunden, so sind diese unverzüglich der Passbehörde zur Entwertung vorzulegen. Eine Weiterverwendung ohne Meldung ist strafbar!
- Alle Reisepässe behalten bis zum Ende ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit. Eine vorzeitige Neuausstellung kann jedoch bei Bedarf jederzeit beantragt werden. Im Falle einer Heirat und/oder Namensänderung muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
- Die Ungültigstellung von alten Reisepässen erfolgt im Zuge der Beantragung eines neuen Passes.
- Generell rät das Stadtservice, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über Pass- und Visabestimmungen in den Zielländern zu informieren - etwa über die Homepage des Außenministeriums.
Allgemein wird vom Außenministerium empfohlen, bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Reisedokument mit sich zu führen.
- Der neue Sicherheitspass kann wie bisher - unabhängig vom inländischen Wohnsitz - bei jeder Passbehörde in Österreich beantragt werden.
- Alle beizubringenden Urkunden sind im Original vorzulegen!
- Passfotos müssen die Person mit neutralem Gesichtsausdruck zeigen und den Passbildkriterien entsprechen.
- Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Passamtes gerne unter T 04242 205-3933 oder E passamt@villach.at zur Verfügung.