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Villach :Tiere

Villach ist eine tierfreundliche Stadt. Der Schutz der Tiere ist unserer Stadt ein großes Anliegen. Schauen Sie sich in Ruhe um, denn bei uns gibt es viele nützliche Informationen rund um die Tiere und den Tierschutz.

Natur- und Umweltschutz
Rathausplatz 1, 9500 Villach
T 04242 / 205-2400
E naturschutz@villach.at

Bewusstsein für Tierschutz schon bei den Kleinsten

Bildungs- und Veterinärabteilung arbeiten eng zusammen, um bereits den jüngsten Villacher:innen wesentliche Punkte des Wohlergehens von Tieren zu vermitteln. Projekt wird über alle Kindergärten und Horte ausgedehnt.

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Tierschutzaktionen in der Stadt Villach

Villach ist #grenzenlosgrün, daher liegt uns besonders das Thema Umweltschutz und im speziellen der Tierschutz am Herzen. Unsere Stadt hat zur Erhalt der natürlichen Artenvielfalt eine Vielzahl an Projekten wie die Nistkastenaktion, Bienen-Wiesen oder Igel- und Insektenhotels initiiert. 

 Mitmachen beim Vogelzählen

Mitmachen beim Vogelzählen

Unter dem Motto „Alle Vöglein sind schon da!“ wollen die Stadt Villach und der Naturpark Dobratsch die Vogelwelt in der Innenstadt erforschen. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, mitzuzählen. Alle Beobachtungen werden von den Ornithologen von BirdLife Kärnten geprüft und in einer Datenbank vermerkt. Das Forschungsprojekt, das über drei Jahren laufen wird, soll auch zeigen, wie sich die Schwammstadtbäume auf die Vogelpopulation in der Innenstadt auswirken werden.

Jetzt mitmachen: Bitte schicken Sie Ihre Vogelbeobachtungen, Beschreibungen und Fotos entweder via Whatsapp an 0664 9636170 oder per Email an naturpark@ktn.gv.at.
 

Fund-/Verlusttiere

Wenn Sie ein Tier gefunden haben oder ein Tier suchen, kann Ihnen die zentrale Kärntner Tierdatenbank www.fundtiere-kaernten.at behilflich sein.

Auf der Website des Villacher Tierheims können Sie Tiermeldungen jederzeit selber online stellen. Weiters werden Tiere, die im Tierheim Villach auf ein neues Zuhause warten, mit Foto und einer kurzen Beschreibung vorgestellt.

Bienen und Imkerei

Die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker ist der Abteilung Natur- und Umweltschutz jährlich bis zum 15. April schriftlich bekannt zu geben. Meldepflichtig ist auch die Neuaufstellung und Auflassung von Heimbienenständen sowie die Aufstellung von Wanderbienenständen.

Zu den Formularen und InfosBienen und Imkerei

Wespen/Hornissen-Umsiedlung

​Die Stadt Villach fördert die Umsiedlung von Hornissen- und Wespennestern durch einen Zuschuss in der Höhe von maximal 150,00 Euro.

Zum FörderansuchenWespen/Hornissen-Umsiedlung

Fischerei

Zur Ausübung der Fischerei in Kärnten benötigen Sie eine Jahresfischerkarte oder eine Fischergastkarte.

Wildtiere (Reptilien, Amphibien, etc.)

Für gewisse Tierarten wie Reptilien (Schlangen, Echsen, Schildkröten), Amphibien (Frösche), Fische über 1 m Länge und gewisse Vogelarten muss die Wildtierhaltung bei der Abteilung Natur- und Umweltschutz angezeigt werden.

Weitere Infos und Online-FormularWildtiere (Reptilien, Amphibien, etc.)

Schalenwild

Hier erfahren Sie nützliche Informationen zur Haltung von Schalenwild sowie das Online-Formular zur "Wildtierhaltung in Gehegen".

Weitere Infos und Online-FormularSchalenwild

Jagd

Informationen zu Jagdrecht, Jagdgebiete, Jagdausübung und Jagdkarten.

Tierkörperentsorgung

In der Tierkörperentsorgung werden tierischen Abfälle (Schlachtabfälle) und tote Tiere (bis 80 kg Einzeltiergewicht) übernommen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr.  Falltiere und getötete Tiere (nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt) mit mehr als 80 kg (Einzeltiergewicht) aus der Gemeinde Villach werden von der Tierkörperentsorgung Kärnten abgeholt (Entgelt je Kilogramm: 0,10 Euro inkl. Umsatzsteuer). Telefonischer Auftrag unter 04242/205-2580 (Veterinärpolizei).

Mehr dazuTierkörperentsorgung

Tierzuchtförderung

Die Stadt Villach unterstützt durch Beihilfen (zum Beispiel bei Viehverlust, landwirtschaftlicher Wegebau oder Anschaffung maschineller Einrichtungen) die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Villach.

Zum AnsuchenTierzuchtförderung

Tierseuchenfondsbeitrag

Besitzer von Einhufern, Rindern, Schweinen (über 20 kg Lebendgewicht), Schafen und Ziegen (über sechs Monate), sowie Neuweltkamele (über sechs Monate), haben einen jährlichen Tierseuchenfondsbeitrag zu leisten.

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Amtstierarzt, Hygienekontrollen, Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Unsere Amtstierärzte kontrollieren die Einhaltung veterinärrechtlicher Vorschriften und stellen amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen und Genusstauglichkeitsbescheinigungen aus. 

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Weitere tierschutzrechtliche Ansuchen

Hier finden Sie Ansuchen für Bewilligungen von Tierhandlungen/Zoofachhandlungen, Tierheime, Tierpensionen oder Tierausstellungen sowie die Meldung über die Anzeige einer Tierzucht.

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