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FAQs zur schulischen Tagesbetreuung

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Was braucht Ihr Kind im Hort?

Für den Besuch des Hortes sind einige Gegenstände erforderlich, die Sie bitte mit dem Namen Ihres Kindes versehen. 
Gebraucht werden:
  • Hausschuhe,
  • Jause,
  • Übungsheft,
  • Mitteilungsheft,
  • Zahnputzbecher, -bürste, -paste.
Bei Bedarf bringen Sie bitte Taschentücher und Servietten mit. Auch wird im Laufe des Jahres zwei Mal ein Werkbeitrag und zwei Mal ein Kopierbeitrag eingehoben.
Wird Ihr Kind im Rahmen der Ambulanten Pädagogischen Förderung (APF) betreut, so wird ein einmaliger Kostenbeitrag für Fördermaterialien von Ihnen eingehoben.

Da wir mit Ihrem Kind über das Jahr verteilt verschiedene Freizeit- und Beschäftigungsangebote durchführen wollen (Kino, Schifahren, Ausflüge, ...), bitten wir Sie, uns dies zu ermöglichen, indem Sie die für Ihr Kind notwendigen finanziellen Aufwendungen erstatten. Diese Beträge werden von der Hortpädagogin eingehoben.

An schulfreien Tagen und jeden Freitag wird im Hort keine Lerneinheit durchgeführt und keine Hausaufgabe betreut. Diese Tage dienen Ihrem Kind zur Freizeitgestaltung ohne auferlegte Pflichtender Schule.

Wann hat der Hort für Ihr Kind geöffnet?

Das Hortjahr beginnt am zweiten Montag im September und endet jeweils an einem Freitag im Juli bzw. August.

Öffnungszeiten:
Schultage: 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Schulfreie Tage: 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Konferenzen, Lehrertagungen, Semesterferien, ...)

In den Weihnachts-, Oster- und Sommerferien hat in der Stadt Villach jeweils ein Hort geöffnet.

Bekommen die Kinder in ganztägig geführten Schulen ein Mittagessen?

Ja. Der Betreuungsteil Freizeit umfasst auch die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler.

Wann erfolgt die Abmeldung Ihres Kindes?

  1. Zahlungsrückstände beim Nachmittagsbetreuungsbeitrag
  2. Oftmalige unentschuldigte Abwesenheit Ihres Kindes von der Nachmittagsbetreuung.
  3. Nichtvorlage erforderlicher medizinischer, pädagogischer und psychologischer Gutachten bei Bedenken über die Eignung Ihres Kindes für den Nachmittagsbetreuungsbesuch

Besteht die Möglichkeit, dem Betreuungsteil fallweise fernzubleiben?

Schülerinnen und Schüler, die zum Betreuungsteil an Schulen mit Tagesbetreuung angemeldet wurden, sind verpflichtet, den Betreuungsteil, der ja ein Teil der Schulzeit ist, regelmäßig und pünktlich zu besuchen.

Das Fernbleiben vom Betreuungsteil ist nur zulässig
  • bei gerechtfertigter Verhinderung und
  • im Falle, dass die Schulleitung oder der Leiter bzw. die Leiterin des Betreuungsteiles die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilt.
Gerechtfertigt ist eine Verhinderung beispielsweise, wenn der Schüler oder die Schülerin erkrankt ist, wenn kranke Angehörige der Hilfe des Schülers oder der Schülerin bedürfen sowie bei außergewöhnlichen familiären Ereignissen. In diesem Fall hat der Klassenvorstand oder die Schulleitung umgehend verständigt zu werden.

Wie ist der Besuch Ihres Kindes im Hort geplant?

Um aufbauende und erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten zu können, ist es wichtig, dass Ihr Kind so regelmäßig wie möglich den Hort besucht.

Bis 18 Uhr hat der Hort geöffnet. Ein alleiniges Verlassen des Hortes ist nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis für Ihr Kind möglich. Diese Einverständniserklärung vermerken Sie im Mitteilungsheft Ihres Kindes mit Datum und Unterschrift. Die Betriebszeit bis 18 Uhr ist nicht zwingend, Sie können Ihr Kind selbstverständlich flexibel, je nach Ihren zeitlichen Gegebenheiten, spätestens jedoch bis 18 Uhr, abholen.

Wird Ihr Kind krank oder ist aus anderen Gründen für längere Zeit ein Hortbesuch nicht möglich, so wird um ehestmögliche Benachrichtigung der Hortleiterin ersucht. Sollte Ihr Kind während des Aufenthaltes im Hort erkranken, so werden Sie gebeten, nach Verständigung durch die Hortleiterin, Ihr Kind, sobald es Ihnen oder einer geeigneten Person möglich ist, abzuholen.

Hatte Ihr Kind eine Infektionskrankheit (Schafblattern, Masern, Röteln, ...) so werden Sie zum Schutz der anderen Kinder im Hort ersucht, bei Wiederaufnahme des Hortbesuches auf Verlangen der Hortleiterin ein ärztliches Zeugnis beizubringen, wonach eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben ist.<

Für wie lange gilt die Anmeldung?

An ganztägigen Schulformen mit getrennter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles gilt die Anmeldung für das betreffende Unterrichtsjahr.
An ganztägigen Schulformen mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles gilt die Anmeldung für die gesamte Dauer des Besuches der betreffenden Schule.

Gibt es in Villach auch eine Ganztagsschule?

Ja, in der Neuen Mittelschule Völkendorf wird in einer Klasse die Ganztagesschule angeboten.

Der Tagesablauf besteht aus inhaltlich und organisatorisch abgestimmten Lern-, Ruhe-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten. Nach 16 Uhr wird nicht mehr gelernt.      

Alle Infos unter www.nms-villach3.ksn.at/

Sind Ermäßigungen vorgesehen?

Mit Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen sind beim Betreuungsbeitrag Ermäßigungen vorgesehen.
 

Wann und wie erfolgt die Anmeldung für die schulische Tagesbetreuung und Horte?

Die Anmeldung für die schulische Tagesbetreuung nehmen Sie bitte direkt in der Schule vor, die Ihr Kind besucht.

Voraussetzung für die Aufnahme in den Hort ist der Schulbesuch Ihres Kindes.
Bitte melden Sie Ihr Kind persönlich im Hort an und bringen Sie es bei dieser Gelegenheit mit. Sie stellen so den Erstkontakt zwischen der Leiterin und Ihrem Kind her. Die vielleicht anfänglich neue personelle wie räumliche Umgebung kann dadurch für Sie und Ihr Kind schon etwas vertrauter werden. Die Voranmeldung ist im Jahr des gewünschten Hortbesuches jederzeit möglich, bedeutet aber noch keine konkrete Aufnahme für einen Hortplatz.

Was bedeutet „getrennte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil"?

Getrennte Abfolge bedeutet, dass Unterrichts- und Betreuungsteil zeitlich klar voneinander getrennt sind.
Konkret: Im Anschluss an den Unterricht (am Vormittag) wird eine Betreuung angeboten.
Die Betreuung kann auch nur an einzelnen Tagen der Woche in Anspruch genommen werden.
Für den Betreuungsteil können Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen zu Gruppen zusammengefasst
werden.

Was bedeutet „verschränkte Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles"?

Verschränkte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil bedeutet, dass mehrmals im Laufe eines Tages Unterrichts-, Lern- und Freizeit einander abwechseln. Aus organisatorischen Gründen müssen in diesem Fall alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse am Betreuungsteil teilnehmen.

Was ist der Unterschied zwischen schulischer Tagesbetreuung und Hort?

Die schulische Tagesbetreuung ist Teil der Schule und unterliegt schulgesetzlichen Grundlagen.
Das pädagogische Gesamtkonzept des jeweiligen Schulstandortes wird von der Schulleitung verfasst, bildet einen integrierenden Bestandteil des Schulalltages und wird von allen an der Schule Tätigen im Sinne einer lernenden Organisation weiterentwickelt und mitgetragen. Bildung, Erziehung und Betreuung stellen ein ganzheitliches Angebot der Schule dar, welches neue Lernformen ebenso wie außerschulische Kooperationspartner einbeziehen. Die Betreuung erfolgt durch Lehrer/innen, ev. auch ErzieherInnen und im Freizeitbereich jedenfalls durch ausgebildete Freizeitpädagogen/innen.

Bei den Horten handelt es sich um eine famlilenergänzende und -unterstützende pädagogische Einrichtung der Stadt Villach, die in keinem direktem Zusammenhang mit den Schulen steht.

Was sind ganztägige Schulformen?

Ganztägige Schulformen sind Schulen mit Tagesbetreuung, an denen Kinder nicht nur unterrichtet, sondern auch betreut werden, und zwar zumindest bis 16. 00 Uhr.

Wer betreut die Schülerinnen und Schüler?

Während der gegenstandsbezogenen Lernzeit, die in enger Verbindung zu bestimmten Pflichtgegenständen steht, erfolgt die Betreuung durch Lehrerinnen und Lehrer. Für die übrigen Bereiche des Betreuungsteiles (individuelle Lernzeit, Freizeit) können Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher oder Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen eingesetzt werden.

Wie erfolgt die Abmeldung vom Betreuungsteil?

Während des Unterrichtsjahres ist eine Abmeldung vom Betreuungsteil nur zum Ende des ersten Semesters möglich. Diese Abmeldung hat spätestens drei Wochen vor dem Ende des ersten Semesters zu erfolgen. Hat der Schüler oder die Schülerin bis dahin eine Klasse mit verschränkter Abfolge vom Unterrichts- und Betreuungsteil besucht, so ist eine Abmeldung vom Betreuungsfall entweder mit einem Klassenwechsel verbunden oder aber mit einem Schulwechsel (sofern es an der Schule keine entsprechende Klasse mit getrennter Abfolge vom Unterrichts- und Betreuungsteil oder aber ohne Betreuungsteil gibt).

Wie ist der Betreuungsteil gestaltet?

Der Betreuungsteil hat immer drei Bereiche zu umfassen, nämlich die
  • gegenstandsbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht, und/oder
  • individuelle Lernzeit sowie jedenfalls
  • Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Es ist daher beispielsweise nicht möglich, dass während der Tagesbetreuung nur gelernt wird.

Wie ist die pädagogische Arbeit und Freizeitbetreuung der Kinder innerhalb der schulischen Tagesbetreuung und der Horte gestaltet?

Der Lehrplan zur Gestaltung der schulischen Nachmittagsbetreuung sieht drei Phasen vor: die Gegenstandsbezogene Lernzeit, die individuelle Lernzeit und die Freizeitbetreuung einschließlich Verpflegung. Die gesamte Lern- und Freizeitbetreuung inkl. Mittagessen wird von schuleigenen Lehrpersonen und Freizeitpädagogen/innen durchgeführt.

In den Horten der Stadt Villach unterstützen ausgebildete Hortpädagoginnen und -pädagogen die Kinder bei der Bewältigung der Hausaufgaben und gestalten die verbleibende Freizeit.

Wie lange bleiben die Kinder am Nachmittag in der Schule?

An Schulen mit Tagesbetreuung werden Schülerinnen und Schüler an allen Schultagen - ausgenomen Samstag - zumindest bis 16.00 Uhr und längstens bis 18.00 Uhr betreut.

Wie lange müssen die Kinder anwesend sein?

Schülerinnen und Schüler, die zum Betreuungsteil an Schulen mit Tagesbetreuung angemeldet wurden, sind verpflichtet, den Betreuungsteil, der ja ein Teil der Schulzeit ist, regelmäßig und pünktlich zu besuchen.
Ein fallweises Fernbleiben z.B. wegen außergewöhnlicher familiärer Ereignisse, Musikschulbesuch, Besuch Sportverein usw. ist durchaus zulässig und möglich. Darüber hat der Schulleiter/die Schulleiterin zu entscheiden.

In den Horten bedeutet Anmeldung die Teilnahmemöglichkeit und Anwesenheitsmöglichkeit.

Wie sind die Öffnungszeiten der schulischen Tagesbetreuung und der Horte?

Die schulische Tagesbetreuung ist ausschließlich an Schultagen ab Unterrichtsende bis mindestens 16 Uhr, maximal bis 18 Uhr geöffnet.

Das Hortjahr beginnt am zweiten Montag im September und endet jeweils an einem Freitag im Juli bzw. August.

Öffnungszeiten:
Schultage: 10.30 Uhr bis 18 Uhr
Schulfreie Tage: 7.30 Uhr bis 17 Uhr (Konferenzen, Lehrertagungen, Semesterferien, ...)
In den Weihnachts-, Oster- und Sommerferien hat in der Stadt Villach jeweils ein Hort geöffnet.

Noch Fragen? Bitte gerne!

9500 Villach Klagenfurter Straße 66, 1.OG