ACHTUNG:
Das Amtsgebäude ist aufgrund des derzeitigen Lockdowns bis voraussichtlich 08.02.2021 für den Parteienverkehr geschlossen.
Die Beantragung von Reisedokumenten ist in dieser Zeit ausschließlich für unbedingt erforderliche, unaufschiebbare Notfälle und nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 04242/205-3932 oder E-Mail passamt@villach.at möglich.
Reisepässe können Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 11.40 und von 13 bis 15.40 Uhr sowie freitags von 8 bis 11.20 Uhr im Passamt (Rathaus, Standesamtsplatz, Eingang II, Parterre) beantragen.
NEU: Online Termin-Reservierung für Reisedokumente
Beim Passamt gibt es seit Juni einen neuen Ticketschalter. Per Druck auf den Bildschirm wird ein Ticket produziert, sobald man an der Reihe ist, wird die gezogene Nummer gut hörbar aufgerufen. Es ist auch möglich, sich ein Ticket bequem von zu Hause aus zu reservieren.
Weitere Infos und Ticket online buchen
Gebühr
Für die Reisepassausstellung fällt eine
Gebühr von 75,90 Euro an, für Kinder
unter 12 Jahren beträgt sie
30 Euro. Die Gebühr ist im Zuge der Antragstellung direkt im Passamt zu entrichten. Die Bezahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte ist möglich.
Wartezeit und Zustellung
Der Reisepass wird für ganz Österreich zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert, weshalb eine Wartezeit von 5 bis 6 Arbeitstagen ab der Antragstellung einzukalkulieren ist.
Zugestellt wird der neue Reisepass per Rsb-Brief an die inländische Wohn- oder Wunschadresse (zB Arbeitsplatz) Ihrer Wahl.
Dringende Notfälle
Notpass:
Direktausstellung, Gebühr: 75,90 Euro bzw. 30 Euro für Kinder unter 12 Jahren
(kurze Gültigkeitsdauer - Einreise in die USA und Türkei nicht möglich!)
1-Tages Expresspass:
wird am Nachmittag des nächsten Arbeitstages durch DHL-Service zugestellt, Gebühr: 220 Euro bzw. 165 Euro für Kinder unter 12 Jahren
Expresspass:
Wartezeit 2 bis 3 Arbeitstage, Gebühr: 100 Euro bzw. 45 Euro für Kinder unter 12 Jahren
Auslandsösterreicher
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können ihren Reisepass auch bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen.
Neben den allgemein benötigten Unterlagen ist ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Form einer aktuellen Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als vier Wochen) vorzulegen. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher haben vor der Antragstellung mit den erforderlichen Originalunterlagen persönlich in das Stadtservice zu kommen, um eine Überprüfung der Staatsbürgerschaft einzuleiten. Nach Vorliegen einer Bestätigung der zuständigen Botschaft über eine aufrechte österreichische Staatsbürgerschaft der Passwerberin/des Passwerbers kann die Passbeantragung erfolgen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
- Der Reisepass muss persönlich im Bürgerservice beantragt werden.
- Werden verlorene bzw. als gestohlen gemeldete Reisedokumente wieder aufgefunden, so sind diese unverzüglich der Passbehörde zur Entwertung vorzulegen. Eine Weiterverwendung ohne Meldung ist strafbar!
- Alle Reisepässe behalten bis zum Ende ihrer Laufzeit Gültigkeit. Eine vorzeitige Neuausstellung kann jedoch bei Bedarf jederzeit beantragt werden. Im Falle einer Heirat und/oder Namensänderung muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
- Die Ungültigstellung von alten Reisepässen erfolgt im Zuge der Beantragung eines neuen Passes.
- Generell rät das Stadtservice, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über Pass- und Visabestimmungen in den Zielländern zu informieren - etwa über die Homepage des Außenministeriums.
Allgemein wird vom Außenministerium empfohlen, bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Reisedokument mit sich zu führen.
- Der neue Sicherheitspass kann wie bisher - unabhängig vom inländischen Wohnsitz - bei jeder Passbehörde in Österreich beantragt werden.
- Alle beizubringenden Urkunden sind im Original vorzulegen!
- Passfotos müssen die Person mit neutralem Gesichtsausdruck zeigen und den Passbildkriterien entsprechen.
- Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Passamtes gerne zur Verfügung.