Die Stadt Villach regelt in einer Basissubventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur
Basis-Subventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten Bereichssubventionsordnungen fest. Die
Bereichssubventionsordnung Kultur und Diversität wurde im Ausschuss für Kultur und Diversität am 14.03.2022 beschlossen und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach im Bereich Kultur und Diversität (insbesondere in den Bereichen Frauen, Jugend und Integration).
Die Stadt Villach fördert auf der Grundlage der „
Basis-Subventionsordnung“ in Verbindung mit dieser speziellen Bereichssubventionsordnung Veranstaltungen, Projekte und Leistungen in den Bereichen Kultur und Diversität, die von natürlichen oder juristischen Personen (wie zB Vereinen, GmbHs, …) für die Villacher Bevölkerung geplant, vorbereitet oder angeboten werden.
Das Ziel dieser Förderung ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung der erforderlichen, zielgruppengerechten und nachhaltigen Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden in Villach und der Villacher Zivilgesellschaft im Bereich Diversität sowie die ordnungsgemäße Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der von der Stadt Villach gewährten Subventionen.
Was gefördert wird...
Unterstützt werden im Besonderen Maßnahmen mit folgendem Inhalt:
Im Bereich Kultur:
- Maßnahmen, die mit Innovationskraft, Originalität und Schwerpunktsetzung dem kulturellen Leben in Villach dienen.
- Maßnahmen, die zur kulturellen Chancengleichheit, Frauenförderung, der Erhaltung der kulturellen Vielfalt und der Entfaltung für junge Talente beitragen können.
- Maßnahmen, die in hoher Qualität der Traditionspflege und der Wahrung von kulturellem Erbe entsprechen.
- Maßnahmen zur Entstehung flächendeckender kultureller Netze.
Im Bereich Diversität:
- Maßnahmen, die zielgruppengerecht und innovativ das Angebot erweitern, das gesellschaftliche Leben bereichern oder die Entfaltung junger Talente fördern,
- Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu erleichtern sowie Information und unbürokratisches Beratungsservice zu bieten,
- Maßnahmen zur Entstehung bzw. Förderung sozialer Netzwerke,
- Maßnahmen, die die Selbstorganisation fördern,
- Maßnahmen, die die Inklusion benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben fördern,
- Präventions- und Opferschutzmaßnahmen,
- Maßnahmen zur Beratung, Betreuung, Bildung bzw. Beschäftigung.
Online-Antragsformulare
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzufügen:
Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzufügen:
- Aktueller Firmenbuchauszug bzw. ZVR-Auszug für juristische Personen oder Personengesellschaften (GmbH, Verein…)
- Kostenschätzung für Projekt- Veranstaltungs- und Investitionssubventionen ab € 3.000,-
Hinweis zum Formular: Bitte beachten Sie, dass das Formular mit einem Timeout versehen ist und Ihre Eingaben im Falle einer längeren Erfassungsdauer verworfen werden. Nutzen Sie daher bitte die Möglichkeit, sich schon vor dem Öffnen des Antragsformulars mit der Basis- und Bereichssubventionsordnung bekannt zu machen sowie die notwendigen Unterlagen bereitzulegen. Zusätzlich gibt es im Formular auch die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischen zu speichern und erneut aufzurufen.
Online-Abrechnungsformulare
Subventionsempfänger/innen sind verpflichtet, einen Verwendungsnachweis, unter Beachtung der festgelegten Basissubventionsordnung der Stadt Villach sowie der jeweilig gültigen Bereichssubventionsordnung, fristgerecht zu erbringen.
Zu beachten:
- Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge/Abrechnungsformulare bearbeitet werden können.
Notwendige Unterlagen
- Aktueller Firmenbuchauszug bzw. ZVR-Auszug für juristische Personen oder Personengesellschaften (GmbH, Verein…)
- Kostenschätzung für Projekt- Veranstaltungs- und Investitionssubventionen ab € 3.000,-
Fristen und Termine
Anträge für Jahres bzw. Basissubventionen müssen grundsätzlich bis spätestens 28. Mai eines jeden Jahres für das jeweilige Folgejahr eingebracht werden.
Für Vereine, die von der der Stadt Villach unterstützt werden, können zwei Logovarianten für Homepage, Flyer, Plakate, etc. verwendet werden:
Unterstützt durch die Stadt Villach
Kann auf weißem Hintergrund verwendet werden. Bei Drucksorten (Flyer, Plakate, etc.) sollte die Mindestbreite von 2cm wegen der Lesbarkeit allerdings nicht unterschritten werden.
VILLACH-Logo
Kann immer verwendet werden. Besonders, wenn die Logoleiste sehr klein ist und es im finalen Druck weniger breit als 2cm wäre.
Sollten Sie ein Logo in einer höheren Auflösung benötigen, bitten wir Sie sich an
E oeffentlichkeitsarbeit@villach.at zu wenden.