Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Stadt Villach die Möglichkeit einer sozialen Staffel von 25, 50, 75 % Ermäßigung bis zum Gratishort vorgesehen, wenn die Einkommensgrenzen den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.
Die bestehenden Richtlinien für die soziale Staffelung der Elternbeiträge haben nur für in der Stadt Villach gemeldete Kinder und deren ebenfalls in Villach mit Hauptwohnsitz gemeldeten Eltern Gültigkeit.
Termine & Fristen
Die erforderlichen
Unterlagen können innerhalb
eines Monates ab Antragstellung nachgereicht werden, ansonsten kann der Ermäßigungsantrag nicht bearbeitet werden und gilt der
Antrag als zurückgezogen.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen beizulegen:
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
- Wochengeld
- Kinderbetreuungsgeld (Gebietskrankenkasse)
- Familienzuschuss (Amt der Ktn. Landesregierung)
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Sozialhilfe und Mindestsicherung
- erhaltene Unterhaltszahlungen von geschiedenen/r Ehegatten/in
- erhaltene Unterhaltszahlungen von Waisenpensionszahlungen für Kinder
- Unterhaltszahlungen, die verpflichtend an geschiedene Ehegatten oder Kinder geleistet wurden.
- im Einkommensteuerbescheid anerkannte Ausgaben gemäß § 34 und § 35 des Einkommensteuergesetzes
- die festgesetzte Einkommenssteuer.