Falsche Meinungen über eine besondere Angriffslust und Gefährlichkeit von Wespen und Hornissen sind weit verbreitet und führen immer wieder zu völlig unnötigen Vernichtungsaktionen. Angriffe sind nur bei Störungen im Nestbereich in einem Umkreis von drei bis vier Metern zu befürchten. Ein Hornissen- bzw. Wespenstaat ist einjährig, d.h. sie leben nur ein Jahr. Erfahrungsgemäß kann die Mehrzahl der in unmittelbaren Siedlungsbereichen angelegten Kolonien an ihren ursprünglichen Standorten belassen werden. Bei problematischer Lage eines Nestes können Umsiedlungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Stadt Villach fördert für Privatpersonen im Stadtgebiet die Kosten für die Umsiedlung von Hornissen- und Wespennestern zu 100 % (bzw. bis maximal 150,00 Euro).
Der Antrag auf Förderung ist im Jahr der erfolgten Umsiedlung online mit dem unten verlinkten Formular beim Magistrat der Stadt Villach, Abteilung Natur- und Umweltschutz, einzubringen. Folgendes ist dem Antrag beizulegen:
- Rechnung der befugten Firma / Person
- Zahlungsnachweis
Antragstellung