Erklärung des Wasserbezugsgebührenbescheides
Wir haben hier ein Beispiel erstellt, das Ihnen helfen soll, Ihren Wasserbezugsgebührenbescheid / Ihre Wasserbezugsgebührenabrechnung besser zu verstehen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich unter der Telefonnummer 04242/205-6100 auch gerne persönlich zur Verfügung!
Einbringung einer Berufung zum Bescheid
Nach Erhalt des Bescheides haben Sie innerhalb eines Monats die Möglichkeit der Einbringung einer Berufung.
Diese können Sie in schrifticher Form, unter Angabe des Berufungsgrundes, in der Abteilung Abgaben im Rathaus, Standesamtsplatz 3 in 9500 Villach einbringen.