Die Villacher Stadtregierung setzt sich aus dem Bürgermeister, der 1. und 2. Vizebürgermeisterin sowie weiteren vier Stadträtinnen bzw. Stadträten zusammen. Gemeinsam bilden sie den Stadtsenat.
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Gemäß § 25 Abs. 1 des Zustellgesetzes, BGBl. Nr. 200/1982, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022, wird verlautbart, dass für Herrn Klaus Dieter Kohtz, zuletzt wohnhaft Lohengrinstraße 17a, 42477 Radevormwald, Deutschland, derzeit nicht bekannten Aufenthaltes, beim Magistrat Villach (Abteilung Baubehörde) eine zu Zahl: 1/BB 12220/2016/04/05/LS/SD ergangene Anberaumung einer mündlichen Verhandlung – betreffend dem Ansuchen Leiningengasse 4 GmbH um baupolizeiliche Bewilligung für Änderung des Stadthauses (ehemals Goldener Löwe) durch Zu-und Umbau und Generalsanierung in 9500 Villach, Leiningengasse 4, auf Grst. Nr. .267 Bfl., KG 75454 Villach – zur Zustellung aufliegt.