Gewährung eines rückzahlbaren Darlehens für Kautionen bzw. Finanzierungsbeiträge bei Abschluss eines Mietvertrages
Fördergegenstand und allgemeine Bestimmungen
Diese Richtlinie gilt für die Anmietung von
- Mietwohnungen am privaten Wohnungsmarkt,
- Mietwohnungen von gemeinnützigen und sonstigen Bauvereinigungen,
- Mietwohnungen der Stadt Villach
im Gemeindegebiet der Stadt Villach mit einer Mindestmietdauer von 3 Jahren zur ausschließlichen Hauptwohnsitzbegründung.
Gefördert werden 50 % vom Kautions- und/oder Finanzierungsbetrag (das sind Baukosten- und/oder Grundkostenbeitrag) laut Mietvertrag, höchstens jedoch Euro 1.500,-.
Die Förderung erfolgt durch Vergabe eines zinsenlosen Darlehens mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten.
Die Rückzahlung erfolgt ab dem 4. Monat nach Auszahlung des Kautionsbeitrages in gleichen Monatsraten von mind. Euro 30,- über eine Laufzeit von maximal 33 Monaten
mittels Einzugsermächtigung.
Antragstellung und Verfahren
Dem Antragsformular sind insbesondere folgende Unterlagen beizulegen:
- Nachweise zum anrechenbaren Einkommen aller Haushaltsangehöriger
- Mietvertrag oder -mietzusage über eine Mindestmietdauer von 3 Jahren inklusive Kautionshöhe und/oder Angabe eines allfälligen Grund- bzw. Baukostenbeitrages
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Asylbescheid samt Kopie Konventionspass bzw. Bescheid Zuerkennung subsidiärer Schutz bzw. Nachweise des Aufenthaltstitels
Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Abschluss des Mietvertrages bzw. spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Abschluss des Mietvertrages zu erfolgen.