Auf Antrag des gesetzlichen Vertreters der gesetzlichen Vertreterin kann die straßenrechtliche Bewilligung zur Benützung eines Fahrrades durch Kinder unter 12 Jahren erteilt werden.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 10. Lebensjahres
- körperliche und geistige Eignung
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften
Die Überprüfung erfolgt im Rahmen einer theoretischen und praktischen Prüfung im Schulverkehrsgarten der Stadt Villach. Der Antrag ist bei der Straßenrechtsbehörde des Magistrat Villach zu stellen. Vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin und bringen dazu bitte ein Passbild Ihres Kindes mit. Die Ausgabe der Prüfungsunterlagen und die Terminfixierung erfolgt bei Antragsabgabe.