Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen und wird dann in die Geburtsurkunde des Kindes mit eingetragen.
Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie persönlich anwesend sein und folgende Unterlagen mitbringen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- gegebenenfalls Nachweis für akad. Grad oder Standesbezeichnung (z.B. Ing.)
Hinweise
Ist der Kindesvater noch nicht volljährig (vollendetes 18. Lebensjahr) müssen dessen gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigte der Vaterschaftsanerkennung zustimmen
Sollte das Kind nicht vom Ehemann der Mutter abstammen, so kann bereits im Zeitpunkt der Erstbeurkundung des Kindes ein Anerkenntnis mit dem leiblichen Vater aufgenommen werden . (Gilt nur für Kinder österreichischer Staatsbürgerschaft!!)
Das Standesamt erteilt gerne nähere Informationen.
Bei fremdsprachigen Urkunden ist die Vorlage einer von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher angefertigten deutschen Übersetzung notwendig!