Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Stadt Villach die Möglichkeit einer Ermäßigung der schulischen Tagesbetreuungskosten vorgesehen, wenn die Einkommensgrenze den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.
Termine & Fristen
Nach rechtzeitiger Vorlage aller benötigten Unterlagen und bei Zutreffen der Ermäßigungsrichtlinien innerhalb eines Monates.
Benötigte Unterlagen
- Bezugsnachweise (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung etc.)
- Einkommensteuererklärung des Vorjahres
- Einheitswertbescheid (bei Landwirten)
- Kinderbetreuungsgeld (Gebietskrankenkasse)
- Familienzuschuss (Amt der Ktn. Landesregierung)
- Unterhaltsbeschluss
- Nachweis über Alimentationszahlungen
- Kinderbetreuungsbeihilfe (Arbeitsmarktservice)
- Bescheid Wohnbeihilfe