Sollten Sie der Aufforderung, Ihren Wasserzählerstand per 31.12. zu melden nicht nachgekommen sein, muss dieser für die Jahresabrechnung geschätzt werden.
Laut Wasserleitungsordnung der Stadt Villach Punkt 7, Absatz 5 ist bei keiner Ermittlung des Zählerstandes durch den Abnehmer eine Einschätzung des Wasserzählerstandes nur zweimal gestattet. In der Folge ist eine kostenpflichtige Ablesung durch Beauftragte des Wasserwerkes erforderlich.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht nachgekommen sind, erhalten Sie von uns aus Gründen der Kulanz ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihren Wasserzählerstand abzulesen und dem Wasserwerk bekannt zu geben. Sollten Sie dieser Aufforderung erneut nicht Folge leisten, muss zur Ermittlung des tatsächlichen Zählerstandes ein Mitarbeiter des Wasserwerkes die Ablesung durchführen. Dies verursacht zusätzliche Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden muss.
Um eine kostenpflichtige Ablesung durch einen unserer Mitarbeiter zu vermeiden bitten wir Sie, Ihren Zählerstand spätestens nach diesem Schreiben dem Wasserwerk zu melden!
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, Ihren Wasserzählerstand per E-Mail an
wasser@villach.at zu melden.