Im Betriebsanlagen-Service bieten wir Ihnen nach Voranmeldung umfassende Beratung. Wir informieren Sie über die rechtlichen und technischen Voraussetzungen der Einreichung und überprüfen Ihr Projekt auf die Übereinstimmung mit den rechtlichen Grundlagen.
Anlagenrecht und Umweltschutz / Fachbereich Betriebsanlagen
Rathausplatz 1, 9500 Villach
T 04242 205 2200
F 04242 205 2299
E anlagenbehoerde@villach.at
Unsere Servicezeiten: - Montag: 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
- Dienstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 19 Uhr
- Mittwoch: 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
- Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
- Freitag: 8 bis 12 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung. |
Unsere Serviceleistungen:
Als Stadt Villach sind wir zuständig für sämtliche Verfahren im Betriebsanlagenrecht.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie dann zu unserem gemeinsamen Termin die erforderlichen Unterlagen mit.
Erforderliche Unterlagen
Das Eigentümerverzeichnis in 1-facher Ausführung
Die Betriebsbeschreibung
in 4-facher Ausführung
- Bewilligungsbescheide in Kopie
- Bei mechanischen Be- und Entlüftungsanlagen eine planliche Darstellung des Lüftungsverlaufes
- Bei Einbau einer Klima- bzw. Kälteanlage eine technische Beschreibung
- Für Schalldämmvorkehrungen das Attest eines Ziviltechnikers, befugten techn. Büros oder Sachverständigen
- Für Brandmeldeanlagen ein Projektplan
- Für Abwasserreinigungseinrichtungen ein Projektplan
Das Abfallwirtschaftskonzept
in 4-facher Ausführung
Pläne
in 4-facher Ausführung
Der maßstabgerechte Lageplan hat zu enthalten:
- die unmittelbar angrenzenden Grundstücke mit Grundstücksnummern
- die um die Betriebsanlage(n) nächstgelegenen Gebäude mit deren Nutzung (insbesondere, Kirchen, Schulen, Kindergärten, etc.)
- Verkehrswege (insbesondere die Zu- und Abfahrten zum Betriebsgrundstück)
- Abstellbereiche für Kfz, Maschinen, etc.
- Lager- und Manipulationsflächen
- Bereiche für sonstige Nutzungen (z.B. Gastgärten)
- verwendeter Maßstab
- Nordrichtung
Der maßstabsgerechte Grundrissplan hat zu enthalten:
- Abmessungen von Wände(n), Tür- und Fensteröffnungen, Stiegen, Rampen, Aufzügen, sonstigen Schächten und Mauerdurchbrüchen
- Zweckwidmung der Räume
- Fluchtwege
- feste Einrichtungen
- die ortsfesten Maschinen und Geräte mit Positionsnummern
- Lage der Belüftungs-, Entlüftungs- u. Abluft- und Rauchabzugsöffnungen
- Ort der Lagerung von betriebsspezifischen Stoffen (Brennstoffe, Gase, Chemikalien, Abfallstoffe, etc.)
- Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. –anlagen
- Sonstige Nutzungen (z.B. Gastgärten, Abstellplätze)
- Parkflächen auf Privatgrund
- verwendeter Maßstab
Schnitte und Ansichten mit Bemaßung
- Lichte Raumhöhen und Gesamthöhe zur/zum Traufe/First
- Rauch- und Abgasfänge
- Ansaug-, Ausblas- und Rauchabzugsöffnungen
Achtung:
Es muss ein Nachweis über
- die Größe der Belichtungsflächen und Klarsichtverglasungen
- die Größe des wirksamen Lüftungsquerschnitts der Belüftungsöffnungen
- die Hauptverkehrswege und die Fluchtwegslängen (unter Berücksichtigung der Einrichtung)
enthalten sein!
Giftbezugsschein und Lizenz
Antrag auf Erteilung einer Giftbezugsbewilligung
Für den Erwerb von giftigen oder sehr giftigen Stoffen oder Zubereitungen ist eine Giftbezugsbewilligung erforderlich, welche Sie mit diesem Formular beantragen können.
Aufzugprüferinnen und Aufzugprüfer
Verzeichnis der Aufzugprüferinnen und Aufzugprüfer gemäß Kärntner Aufzugsgesetz K-AG für das Bundesland Kärnten:
Aktuelle Liste