Graberwerb - Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte wird nach vorheriger Besichtigung der Grabstätte auf dem Waldfriedhof, Zentralfriedhof oder Friedhof St. Martin und anschließender Ausfertigung einer Niederschrift zugeteilt. Durch die erstmalige Bezahlung der Nutzungsgebühr ist der Nutzungsberechtigte als solcher in die Gräberkartei einzutragen. Über den Erwerb des Nutzungsrechtes erhält der Nutzungsberechtigte eine Bescheinigung, aus welcher die Bezeichnung der Grabstätte, die Höhe der Gebühr und die Dauer des Nutzungsrechtes ersichtlich sind.
Das Nutzungsrecht ist unteilbar und kann jeweils nur von einer Person ausgeübt werden. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes ist kein Eigentumsrecht an der Grabstelle verbunden. Der Nutzungsberechtigte der einer Familiengrabstätte hat auch das Recht, darin selbst beigesetzt zu werden.
Das Nutzungsrecht berechtigt insbesondere dazu in der Grabstätte die zulässige Anzahl von Personen, die vom Nutzungsberechtigten namhaft gemacht wurden, beisetzen zu lassen, die Grabstätte anzulegen, gärtnerisch, künstlerisch zu gestalten, zu schmücken und ständig zu pflegen, mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung ein Grabmal aufzustellen und ständig zu halten.
Verlängerung des Nutzungsrechtes
Vom Ablauf des Nutzungsrechtes ist der Grabnutzungsberechtigte mittels Gebührenvorschreibung zu verständigen. Das Nutzungsrecht bei Familiengräbern kann von der Friedhofsverwaltung bei neuerlicher Entrichtung der jeweiligen Nutzungsgebühr auf jeweils 10 Jahre verlängert werden. Ist die zehnjährige Ruhefrist bei einer Erdbestattung in einer Eigengrabstätte nicht gewährt, so muss zum Zeitpunkt vom Ende des ursprünglichen Nutzungsrechtes an, um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Ist der Nutzungsberechtigte bzw. sein Aufenthaltsort der Friedhofsverwaltung nicht bekannt und auch nicht zu ermitteln, so ist der Ablauf des Nutzungsrechtes während der Dauer von 6 Monaten an der Amtstafel der Stadt Villach und durch Anschlag an der Friedhofstafel öffentlich kundzumachen. Mit dem Erlöschen des Nutzungsrechtes fällt die Grabstätte samt den dann noch vorhandenen Um- und Auf bauten in das unbeschränkte Eigentum der Stadt Villach zurück.
Die Nutzungsrechte gelten für die Friedhöfe der Stadt Villach.
Grabnutzungsrechte sowie Rechte zur Nutzung einer Urnenwandnische
Zuständige Abteilung
Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe
St. Johanner Straße 20, 9500 Villach
T 04242 205 6519
E sachgebietsleitung.friedhof@villach.at
Beschreibung
Die Stadt Villach betreut folgende Friedhöfe:
- Zentralfriedhof
- Waldfriedhof
- Friedhof St. Martin
Die folgende Rechte zur Nutzung erwerben Sie grundsätzlich für zehn Jahre (10-Jahresvorauszahlung). Bei Friedhofsleistungen fällt keine USt an.
Gebühr Erdgräber
- Eigengrab, Familiengrab (10 Jahre) einstellig: 644,44 Euro
- Eigengrab, Familiengrab (10 Jahre) zweistellig: 1.130 Euro
- Eigengrab, Familiengrab (10 Jahre) dreistellig: 1.615 Euro
- Reihengrab (10 Jahre), je Grabstelle: 319 Euro
- Kindergrab (10 Jahre): 285 Euro
- Urnengrab (10 Jahre): 480 Euro
- Urnenerdgrab mit Stelen Sonderform zzgl. Anlagenpflege (10 Jahre): 560 Euro
- Verlängerung WFH Monolithe zzgl. Anlagenpflagen: 480 Euro
- Naturbestattung - Baumbestattung: 1.307 Euro
- Naturbestattung - Ascheverstreuen und Biourne beisetzen: 1.307 Euro
- Naturbestattung - Urnenplanz in der Gemeinschaftsanlage zzgl. Anlagenpfelge: 1.307 Euro
Gebühr Nischen
- Urnenwandnische Zentralfriedhof alter Teil für 2 Urnen (10 Jahre): 432 Euro
- Urnenwandnische Zentralfriedhof für 4 Urnen (10 Jahre): 484,17 Euro
- Urnenwandnischen für 6 Urnen (10 Jahre): 551 Euro
- Urnenwandnischen Zentralfriedhof Gruppe VII/VIII (10 J.) für 2 Urnen: 488 Euro
- Urnenwandnischen Zentralfriedhof Gruppe VII/VIII (10 J.) für 4 Urnen: 546 Euro
- Urnenwandnischen Zentralfriedhof Gruppe VII/VIII (10 J.) für 6 Urnen: 626 Euro
- Urnenwandnische mit Blumennische (10 Jahre): 700,09 Euro
- Urnenanlage mit Blumennische oder Anlage St. Martin ( 30 Jahre): 2.061,29 Euro
Gebühr Gruft
- Anteiliges Nutzungsrecht Urnensammelgruft auf Bestandsdauer: 480 Euro
- Für Gruft per m² für 50 Jahre: 1.238,78 Euro
Gebühr Stammgräber St. Martin
Diese Gräber können nicht erworben werden, da sie ausschließlich vererbt werden
- Einfachgrab inkl. Erhaltungsgebühr jährlich: 29 Euro
- Doppelgrab inkl. Erhaltungsgebühr jährlich: 44,53 Euro
- Dreifachgrab inkl. Erhaltungsgebühr jährlich: 57,89 Euro
- Vierfachgrab inkl. Erhaltungsgebühr jährlich: 72,50 Euro