Voraussetzung für die Aufnahme in den Hort ist der Schulbesuch Ihres Kindes. Bitte melden Sie Ihr Kind
an. Sie stellen so den Erstkontakt zwischen der Leiterin und Ihrem Kind her.
Die vielleicht anfänglich neue personelle wie räumliche Umgebung kann dadurch für Sie und Ihr Kind schon etwas vertrauter werden. Die
ist im Jahr des gewünschten Hortbesuches jederzeit möglich, bedeutet aber noch keine konkrete Aufnahme für einen Hortplatz.
Wie ist der Besuch Ihres Kindes im Hort geplant?
Um aufbauende und erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten zu können, ist es wichtig, dass Ihr Kind so regelmäßig wie möglich den Hort besucht.
Bis 18 Uhr hat der Hort geöffnet. Ein alleiniges Verlassen des Hortes ist nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis für Ihr Kind möglich. Diese Einverständniserklärung vermerken Sie im Mitteilungsheft Ihres Kindes mit Datum und Unterschrift. Die Betriebszeit bis 18 Uhr ist nicht zwingend, Sie können Ihr Kind selbstverständlich flexibel, je nach Ihren zeitlichen Gegebenheiten, spätestens jedoch bis 18 Uhr, abholen.
Wird Ihr Kind krank oder ist aus anderen Gründen für längere Zeit ein Hortbesuch nicht möglich, so wird um ehestmögliche Benachrichtigung der Hortleiterin ersucht. Sollte Ihr Kind während des Aufenthaltes im Hort erkranken, so werden Sie gebeten, nach Verständigung durch die Hortleiterin, Ihr Kind, sobald es Ihnen oder einer geeigneten Person möglich ist, abzuholen.
Hatte Ihr Kind eine Infektionskrankheit (Schafblattern, Masern, Röteln, ...) so werden Sie zum Schutz der anderen Kinder im Hort ersucht, bei Wiederaufnahme des Hortbesuches auf Verlangen der Hortleiterin ein ärztliches Zeugnis beizubringen, wonach eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben ist.
Was braucht Ihr Kind im Hort?
Für den Besuch des Hortes sind einige Gegenstände erforderlich, die Sie bitte mit dem Namen Ihres Kindes versehen.
Gebraucht werden:
> Hausschuhe
> Jause
> Übungsheft
> Mitteilungsheft
>Zahnputzbecher, - bürste, -paste
Bei Bedarf bringen Sie bitte Taschentücher und Servietten mit.
Wird Ihr Kind im Rahmen der Ambulanten Pädagogischen Förderung (APF) betreut, so wird ein einmaliger Kostenbeitrag für Fördermaterialien von Ihnen eingehoben.
Da wir mit Ihrem Kind über das Jahr verteilt verschiedene Freizeit- und Beschäftigungsangebote durchführen wollen (Kino, Schifahren, Ausflüge, ...), bitten wir Sie, uns dies zu ermöglichen, indem Sie die für Ihr Kind notwendigen finanziellen Aufwendungen erstatten. Diese Beträge werden von der Hortpädagogin eingehoben.
An schulfreien Tagen und jeden Freitag wird im Hort keine Lerneinheit durchgeführt und keine Hausaufgabe betreut. Diese Tage dienen Ihrem Kind zur Freizeitgestaltung ohne auferlegte Pflichtender Schule.
Wann erfolgt die Abmeldung Ihres Kindes
Die Abmeldung Ihres Kindes erfolgt unter folgenden Fällen:
1. Zahlungsrückstände beim Hortbeitrag
2. Oftmalige unentschuldigte Abwesenheit Ihres Kindes vom Hort
3. Nichtvorlage erforderlicher medizinischer, pädagogischer und psychologischer Gutachten bei Bedenken über die Eignung Ihres Kindes für den Hortbesuch
Wann hat der Hort für Ihr Kind geöffnet?
Das Hortjahr beginnt am zweiten Montag im September und endet jeweils an einem Freitag im Juli bzw. August.
Öffnungszeiten:
Schultage: 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Schulfreie Tage: 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Konferenzen, Lehrertagungen, Semesterferien, ...)
In den Weihnachts-, Oster- und Sommerferien hat in der Stadt Villach jeweils ein Hort geöffnet.
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