Katzenkastration
Werden Katzen mit regelmäßigen Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einem Tierarzt kastriert werden! Ausgenommen von dieser Katzenkastrationspflicht sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft (in Villach-Stadt: Magistrat) gemeldete Zuchtkatzen.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Tierhalter verantwortlich. Bei Nichtbeachtung sieht das Tierschutzgesetz Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro, vor.
Katzen sind extrem vermehrungsfreudige Tiere, so kann eine Katze in 5 Jahren bis zu 12.680 Nachkommen erzeugen. Eine ungebremste Vermehrung führt zu Problemen - nicht nur für diese Tiere, sondern auch für Menschen und die Umwelt. Eine große Katzenpopulation beeinflusst durch ihre Anwesenheit, ihre Ausscheidungen, Geruch und Lautäußerungen ihre Umwelt sehr stark. Darüber hinaus können Katzen Krankheiten auf Tiere und Menschen übertragen. Aus diesen Gründen gilt in Österreich daher eine Katzenkastrationspflicht für Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie.
Für tierhalterlose und verwilderte Hauskatzen gibt es die Kärntner
Katzenkastrationsgutscheinaktion. Diese erhalten Sie - solange der Vorrat reicht - bei der Veterinärpolizei Villach. Im Rahmen dieser Aktion operieren Tierärzte, dankenswerterweise, zum vergünstigten Tarif.
Katzenzucht - Registrierungs- und Meldepflicht
Wird eine Katze zur Zucht verwendet, muss das Tier von einem Tierarzt mit einem Mikrochip versehen und in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert werden. Bitte beachten Sie auch, dass auch eine nicht verhinderte Anpaarung als Zucht gilt!
Eine Nichtbeachtung kann mit
Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro geahndet werden.
Kostenlose Registrierung
Das Team der Veterinärpolizei Villach registriert kostenlos Ihre Zuchtkatze in der österreichischen Heimtierdatenbank.
Für die Registrierung übermitteln Sie bitte den ausgefüllten Antrag an veterinaer@villach.at. Bei Fragen steht Ihnen das Team der Veterinärpolizei gerne zur Verfügung.
Zusätzlich zur Registrierung in der österreichischen Heimtierdatenbank besteht die gesetzliche Verpflichtung eine Katzenzucht bei der Bezirkshauptmannschaft (bzw. im Bereich Villach Stadt der Magistrat) anzumelden.
Unter folgendem Link ist die Anmeldung einer Katzenzucht vorzunehmen: villach.at/stadt-service/tiere/weitere-tierrechtliche-ansuchen-und-beitraege
Für die Registrierung in der österreichischen Heimtierdatenbank verwenden Sie bitte folgendes Formular: