Folgende Dienste der Jugendwohlfahrt können kostenfrei in Anspruch genommen werden:
- Entgegennahme von Erklärungen des obsorgeberechtigten Elternteiles hinsichtlich der Feststellung der Vaterschaft
- Vertretung des Kindes in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft und des Unterhaltes bzw. Unterhalts- und Unterhaltsherabsetzungsverfahren
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen von Minderjährigen.
Folgende Urkunden und Unterlagen sind erforderlich
Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen
vom Anerkennenden:
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass) gegebenenfalls Nachweis für akad. Grad oder Standesbezeichnung (z.B. Ing.)
Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkenntnis
- Einkommensnachweis des Unterhaltspflichtigen
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkenntnis
- Unterhaltstitel (Urteil, Beschluss, Vergleich)
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Darüber hinaus kann die Jugendwohlfahrt auch durch das Pflegschaftsgericht zum Vertreter des Kindes in Unterhaltsangelegenheiten bestellt werden. Durch die Zustellung des Beschlusses über die Gewährung von Unterhaltsvorschusses wird die Jugendwohlfahrt alleiniger Vertreter zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.