Die Meldebestätigung dient zur Vorlage zB für die Wohnbauförderung, KFZ-Anmeldung usw.
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis der betroffenen, gemeldeten Person (Ausländische Staatsbürger:innen: Reisepass)
Bei Abholung durch Dritte: zusätzlich Vollmacht erforderlich
Nachweis über die Obsorge
Anforderungsschreiben der Sozialversicherung (z.B. Pensionsversicherung)
Gebühren
Bundesgebühr
- € 14,30 Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- € 14,30 Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person - ausgenommen Antragssteller:innen selbst - oder Behörde gerichtet wird)
Verwaltungsabgabe
- € 2,10 für das Ortsmelderegister
- € 3,- für das Zentrale Melderegister
Beilagengebühr
- € 3,90 pro Bogen (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
Historische Meldebestätigung
Im Zentralen Melderegister erst ab 2001 möglich. Im Ortsmelderegister mindestens 30 Jahre zurück möglich.
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis der betroffenen, gemeldeten Person (Ausländische Staatsbürger:innen: Reisepass).
Bei Abholung durch Dritte: Vollmacht erforderlich
Nachweis über die Obsorge
Anforderungsschreiben der Sozialversicherung (z.B. Pensionsversicherung)
Gebühren
Bundesgebühr
- € 14,30 Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
Verwaltungsabgabe
- € 2,10 für das Ortsmelderegister
- € 3,- für das Zentrale Melderegister
Beilagengebühr
- € 3,90 pro Bogen (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
Online-Services (für österreichische Staatsbürger:innen) für Meldebestätigungen